Mit steigenden Anforderungen an die Energieeinsparung im Gebäudebetrieb durch das Gebädeenergiegesetz GEG 2020 (vor 1.11.2020: u.a. EnEV und EEWärmeG) steigt auch die Komplexität der Anlagentechnik zur Energieerzeugung. Wo früher ein Gaskessel ausreichend war, kommen heute im Neubau und bei Sanierungen regelmäßig Anlagen mit mehreren Grund- und Spitzenlasterzeugern zum Einsatz. Die verschiedenen Erzeuger, z. B. Solaranlagen, BHKWs, Wärmepumpen und Kessel mit fossilen oder regenerativen Energieträgern müssen über eine Regelung gesteuert und aufeinander abgestimmt werden. Ansonsten sind die in der Planung errechneten Wirkungsgrade und Deckungsanteile der einzelnen Geräte und des Gesamtsystems in der Nutzung nicht erreichbar.
Die dazu notwendige Überwachung und Optimierung des Betriebs liegt außerhalb des Kerngeschäfts und der technischen Kompetenz vieler Gebäudeeigentümer, -verwalter und -nutzer bzw. der beauftragten Hausmeister. Daher hat sich in den letzten Jahren die Dienstleistung des Energiecontractings entwickelt. Hierbei wird zwischen Energieliefercontracting und Energieeinsparcontracting unterschieden. Im ersten Fall errichtet und betreibt der Contractor die Energieerzeugungsanlagen auf einem fremden Grundstück. Er ist verantwortlich für die Überwachung und hat ein eigenes Interesse an der Betriebsoptimierung, da er auch die Brennstoffbeschaffung übernimmt.
Beim Energiesparcontracting investiert der Contractor in Energiesparmaßnahmen an der Anlagentechnik und der Gebäudehülle. Gemeinsam mit dem Eigentümer partizipiert er an den damit verbundenen Energiekosteneinsparungen – falls diese wie vorab berechnet auch eintreten.
Die Planung und Ausschreibung von Contractingdienstleistungen ist komplex und sollte in professionelle Hände gegeben werden, damit es nachher im Betrieb keine unliebsamen Überraschungen gibt. Als ausgebildete Projektentwickler für Energiecontracting übernehmen wir gerne für Sie diese Leistungen und beraten zu Ihrem Contracting-Projekt.