Laut Gesetz muss ein Energieausweis für Ihr Gebäude bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Der Energieausweis sollte den Interessenten bei Besichtigung vorgezeigt werden. Spätestens zur Vertragsunterzeichnung muss der Energieausweis dem zukünftigen Käufer und Mieter übergeben werden. Die in der Vergangenheit gängige Praxis, dass beide Parteien einvernehmlich auf den Energieausweis verzichten, ist nicht mehr zulässig und verstößt gegen geltendes Recht.
Wir erstellen Energieausweise sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Bei Bestandsgebäuden auch kurzfristig, anhand der Baupläne und einer einfachen Checkliste für die Anlagentechnik. Hierzu ist in der Regel kein Ortstermin erforderlich.
Wohngebäude
Treffen für Bestandswohngebäude die drei nachfolgend aufgeführten Eigenschaften zu, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht:
- weniger als fünf Wohneinheiten,
- der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt,
- keine Modernisierung auf Wärmeschutzniveau der 1. WSchV 1977
Für alle anderen Gebäude kann zwischen dem Bedars- und Verbrauchsausweis gewählt werden, sofern ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen.
Nichtwohngebäude
Für die Erstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude kontaktieren Sie uns bitte direkt. Auch hier können wir Ihnen den Energieausweis mit Hilfe einer Checkliste erstellen.