Unabhängig davon ob Sie unser Angebot der Baubetreuung mit Beginn Ihres Bauvorhabens oder Immobilienkaufs in Anspruch genommen haben oder nicht, wir unterstützen Sie am Ende Ihres Bauvorhabens als Sachverständige bei der Abnahme. Diese hat unter anderem eine „Umkehr der Beweislast“ zur Folge. Das heißt für Sie, dass Sie nach der Abnahme in der Beweispflicht stehen, sofern Sie einen Mangel geltend machen möchten. Aus diesem Grund sollte sie nicht ohne professionelle Begleitung erfolgen, damit eventuelle Mängel noch rechtzeitig erkannt werden. Wir sind gerne für Sie mit dabei!