Egal, ob im Neubau oder bei einer energetischen Sanierung: Dem Thema „Lüftung“ kommt eine zunehmend größere Bedeutung zu. Längst reicht es in vielen Fällen nicht mehr aus, manuell zu lüften. Vor allem dann nicht, wenn es durch eine Sanierung zu lüftungstechnisch relevanten Änderungen kommt. Die Lösung: ein konsequentes Lüftungskonzept.
Als allgemein anerkannte Regel muss in diesem Fall die DIN 1946-6 herangezogen werden, um zu gewährleisten, dass am Ende des Bauvorhabens keine Probleme bei der Raumlüftung auftreten. Dies führt zum einen dazu, dass Sie ein optimales Raumklima vorfinden, zum anderen dadurch aber auch Energie sparen und etwaigen Schimmelproblemen vorbeugen.
Für Sie erstellen wir gerne ein solches Konzept gemäß DIN 1946-6 unter Einbezug von DIN 18017-3 sowie bauphysikalischer, lüftungs- und gebäudetechnischer Gesichtspunkte. Damit erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 (vor 1.11.2020: u.a. EnEV), sondern profitieren darüber hinaus von einem hohen Wohnkomfort. Von besonderer Bedeutung ist der Zusammenhang zwischen Lüftungskonzept und äußerem Schallschutznachweis, da oft durch die Anordnung von Nachströmöffnungen im Rahmen des Lüftungskonzepts in die akustische Auslegung der Außenbauteile eingegriffen wird. Daher sollten Lüftungskonzept und äußerer Schallschutznachweis optimalerweise aus einer Hand erstellt werden.