Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (iSFP) ist ein Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel des Sanierungsfahrplans (gemäß SFP-VO) ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Hierzu berechnen wir den Energiebedarf für Wohn- oder Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung der Bausubstanz und der bestehenden Anlagentechnik. Auf dieser Basis erarbeiten wir ein stufenweises Sanierungskonzept, welches zur vollständigen ersatzweisen Erfüllung der Anforderungen aus dem EWärmeG für Nichtwohngebäude dient. Für Wohngebäude reduziert die Vorlage des Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des EWärmeG von 15% auf 10%. Die Pflicht zum Einsatz regenerativer Energien entsteht in Baden-Württemberg immer dann, wenn ein zentraler Heizkessel getauscht wird.