Bauschäden können verschiedene Ursachen haben – oftmals sind sie jedoch die Folge von Planungs- und Ausführungsfehlern. Haben Sie an Ihrem Gebäude Schäden entdeckt, können Sie als Besitzer von der sogenannten Nachbesserungspflicht Gebrauch machen, sofern Sie sich innerhalb der Gewährleistungszeit befinden. Eine zentrale Grundlage hierfür ist ein Sachverständigengutachten, das wir für Sie erstellen können.
Nur mit einer einwandfreien, neutralen Darstellung und Bewertung des Schadens oder Mangels ist es möglich, Schadensersatzforderungen oder Mängelbeseitigungen zu begründen und notfalls juristisch einzufordern.
Wir erstellen Ihnen ein ausführliches, unabhängiges Gutachten, damit Sie Ihr Recht auf eine vollständige und fachgerechte Herstellung Ihres Gebäudes durchsetzen können. Denn als Gebäudeeigentümer müssen Sie weder eine Wertminderung noch einen zukünftigen Ertragsschaden, den sogenannten merkantilen Minderwert hinnehmen.
Sachverständigengutachten für Schallimmissionen / Schallimmissionsprognosen
In der Regel muss bei neu zu errichtenden Betrieben oder bei Umnutzungen mittels einer Schallimmissionsprognose festgestellt werden, dass durch den Betrieb an den maßgeblichen Immissionsorten keine schädlichen Schallimmissionen zu erwarten sind.
Dabei sind neben der Geländeform und den umgebenden Bauwerken auch die Verkehrsbewegungen auf dem Betriebsgelände, Parkplätze, Garagennutzungen und um das Gebäude postierte betriebseigene Schallquellen zu berücksichtigen. Weiterhin finden entsprechende Lästigkeitszuschläge Berücksichtigung. Wir erstellen für Sie diese Gutachten.
Werden bei der Berechnung Richtwertüberschreitungen festgestellt, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm, Sportanlagenlärmschutzverordnung, AVV Baulärm, Freizeitlärm-Richtlinie oder Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen.
Gleiches gilt für die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, welche die Schalleinwirkungen von neu zu errichtenden oder bei wesentlichen baulichen Änderungen von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen beurteilt.
Häufig geschieht es auch, dass in der Nachbarschaft durch Aufstellung von z. B. Wärmepumpen oder anderen Heiz- bzw. Kühlgeräten akustische Beeinträchtigungen geltend gemacht werden. In solchen Fällen lässt sich anhand von Schallimmissionsmessungen feststellen, ob die entsprechend anzusetzenden Richtwerte z. B. der TA Lärm eingehalten werden. Im Streitfall empfiehlt es sich in jedem Fall, mittels eines solchen Gutachtens festzustellen, ob und welche Ansprüche bestehen.