Grundsätzlich unterscheidet man die Lärmart nach ihrer Entstehungsursache. Aufgrund der unterschiedlichen psycho-akustischen Wirkungsweise gibt es diverse Richtlinien, wie die jeweiligen Lärmarten zu messen und zu beurteilen sind. Häufig werden diese Werte für Sachverständigengutachten erhoben.
TA Lärm
Die TA Lärm regelt die von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem 2. Teil des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (mit Ausnahmen) ausgehenden Schallemissionen und dem daraus resultierenden Druckpegel an schutzbedürftigen Immissionsorten. Wir messen die bei Ihnen ankommenden Schallimmissionen entsprechend den Vorschriften nach TA Lärm, üblicherweise in 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Falls sich die Anlage nach TA Lärm im gleichen oder angebauten Gebäude befindet, messen wir auch die Innenpegel und bestimmen aus den ermittelten Parametern die nach TA Lärm gebildeten Beurteilungs- bzw. Maximalpegel mit den Anforderungen für Ihren Immissionsort.
Tieffrequente Schallimmissionen
Der Nachteil tieffrequenter Geräusche ist, dass sie manchmal überhaupt nicht als Geräusch wahrgenommen werden und auch nicht eindeutig zuordenbar sind. Sie können beispielsweise von Heizungsanlagen oder auch von Kompressoren stammen und über ungeeignete Schallentkopplung als Körperschall im Gebäudeinneren weitergeleitet werden. Ist ein Geräusch als tieffrequent identifiziert, werden die einschlägigen Anhaltswerte überschritten. Befindet sich die Quelle in Betrieben in der Umgebung, können gegenüber dem Verursacher ggf. Minderungsansprüche bestehen.
Tieffrequente Geräusche im Frequenzbereich 8 – 100 Hz messen und bewerten wir nach DIN 45680 und Beiblatt 1 zur DIN 45680. Auch bei der Quellendetektierung können wir behilflich sein.
Lärm von Sport- und Freizeitanlagen
Der von Sport- und Freizeitanlagen verursachte Lärm fällt zumeist nicht in die Zuständigkeit der TA Lärm, daher gibt es hierfür eigene Beurteilungs- und Messkriterien in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und der Freizeitlärm-Richtlinie.
Verkehrslärm
Verkehrslärm ist eine sehr umstrittene Angelegenheit, da er von vielen Personen unterschiedlich wahrgenommen wird, insbesondere, was die Lästigkeit betrifft. Mitunter trifft eine rechnerisch durchgeführte Lärmprognose nicht zu, da beispielsweise der LKW-Anteil zu niedrig angesetzt wurde. Dies können wir mittels Verkehrszählungen überprüfen. Darüber hinaus messen wir die Verkehrsgeräusche (Straße, Schiene, Wasserstraße) nach DIN 45642; diese werden in der Regel von Verkehrszählungen begleitet, um eine entsprechende Umrechnung durchführen zu können. Fluglärm messen wir nach DIN 45643.
Baulärm
Der von Baumaschinen auf Baustellen verursachte Baulärm wird von uns nach AVV Baulärm gemessen und nach der Vorschrift in den Beurteilungspegel umgerechnet, so dass dieser mit den gültigen Immissionsrichtwerten verglichen und beurteilt werden kann. Im Vorfeld der Baumaßnahme erstellen wir ein Baustellenlärmkonzept, um bereits planerisch Minderungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Schallleistungspegel
Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm erfordern für die Berechnung die Angaben des von den Geräten abgestrahlten Lärms. Hierfür wird der Schallleistungspegel benötigt, welcher jedoch nicht immer vorliegt, z. B. wenn es sich um ältere Geräte handelt. In diesem Fall messen wir die Schallleistungspegel der Geräte nach DIN EN ISO 3744.