Seit 1. Juli 2011 müssen alle Bauherren bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen einen amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zur Prüfung der Energieeinsparnachweise, zur Überwachung der Bauausführung sowie zur Bestätigung des Energiebedarfsausweises in den Bundesländern Berlin und Brandenburg einschalten.
Unser Geschäftsführer ist als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung der Baukammer Berlin anerkannt.