Nach Fertigstellung des Gebäudes folgt die sogenannte Gewährleistungsphase, in der der Eigentümer nachweisen muss, dass die Ursachen auftretende Mängel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren. Hierzu sind Sachverstand und Fachkompetenz erforderlich. Ggf. muss im Einzelfall sogar ein Gutachten erstellt werden. In jedem Fall ist eine Software gestützte Bearbeitung von Gewährleistungsmängeln notwendig, damit der Bauherr jederzeit transparent über den Stand der Beseitigung informiert ist. In der Regel geht die Anzahl der Mängel im Lauf der Gewährleistungsphase immer mehr zurück. Trotzdem muss man „dran bleiben“, um keine Einrede der Verjährung einzelner Mangelpunkte zu riskieren. Daher setzen wir eine Software ein, mit deren Hilfe wir den Unternehmer konform zu den Anforderungen nach VOB oder BGB über Mängel informieren und mit der die angemessenen Fristen zur Mangelbeseitigung überwacht werden. Digitalisierung im Bauwesen – wird bei dieBauingenieure umgesetzt!