Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen unterstützen wir die Eigentümer/ Vermieter, indem wir die entsprechenden Modernisierungsankündigungen nach den gesetzlichen Vorgaben für Sie erstellen. Zunächst fertigen wir ein Baubestandsgutachten, um Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen abzugrenzen. Im Rahmen eines Energiegutachtens legen wir dar, inwieweit die Maßnahme zu einer Energieeinsparung und der damit verbundenen umlagefähigen Modernisierung führt. Auf dieser Basis grenzen wir die Modernisierungskosten anteilig ab und ordnen diese den Mietparteien zu. Letztlich profitieren alle Beteiligten durch die transparente, frühzeitige und rechtssichere Ankündigung. Nach Abschluss der Maßnahmen, welche wir gerne in der Baubetreuung begleiten, berechnen wir die Modernisierungsumlage auf Basis der Kostenfeststellung.