Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 (vor 1.11.2020: Energieeinsparverordnung EnEV) verpflichtet Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einem Neubau einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen zu lassen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.
Durch die Erfassung aller relevanten Daten aus Bauteilen und Anlagetechnik berechnen wir den Energiebedarf Ihres geplanten Gebäudes. Sie profitieren durch die optimierte energetische Planung: Dadurch sparen Sie Baukosten und erfüllen gleichzeitig alle rechtlichen Bedingungen gemäß des aktuellen GEG bzw. der EnEV.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns außerdem einen Energieausweis für Ihr Bestandsgebäude, den Sie laut Gesetz bei Vermietung oder Verkauf vorlegen müssen.