Jeder Energiebedarfsnachweis beinhaltet zwingend einen sommerlichen Wärmeschutznachweis. Dieser wird sowohl für neu gebaute als auch für Erweiterungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden gefordert, sofern die Fensterflächen eines Raumes zehn Prozent der Nettogrundfläche übersteigen.
Gemäß der gesetzlich dafür festgelegten DIN 4108-2 untersuchen wir Ihre Gebäudeplanung. Zur Erfüllung der Anforderungen konzeptionieren wir die Verglasung und den Sonnenschutz aber auch Nachtlüftung und passive Kühlung. Ob im vereinfachten Verfahren oder über eine thermische Raumsimulation – wir sorgen für Behaglichkeit im Sommer.