Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Der Koordinator trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher zu gestalten. Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er auf Wunsch Unterlagen an, aus denen Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sind.
In der Bauphase organisieren und koordinieren wir als SiGeKo die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.