Das Bedürfnis nach Ruhe in den eigenen vier Wänden wird in Zeiten hoher Betriebsamkeit im Alltag immer höher. Ein guter Schallschutz muss und kann dies leisten. Auch die sogenannte Raumakustik ist von großer Bedeutung: Große offene Räume können beispielsweise einen erhöhten Lärmpegel mit sich bringen. Wir zeigen Ihnen, dass das nicht sein muss.
Bei einem konsequenten Schallschutzkonzept werden alle optionalen Möglichkeiten untersucht, die die Lärmbelastung auf ein Minimum reduzieren können. Primäres Ziel ist es, dass sich Gebäudenutzer wohl und nicht belästigt fühlen. Lärm kann beispielsweise von einem nahegelegenen Flughafen kommen – oder auch von Nachbarn.
Genauso individuell wie das Lärmempfinden sind auch unsere Konzepte zum Schall- bzw. Lärmschutz. Sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungen zeigen wir Ihnen, wie Sie in Ihrem Gebäude den optimalen Schallschutz erreichen können – und unterstützen Sie dann auch gerne bei der Umsetzung.
Der innere und äußere Schallschutz sind bei vielen Bauvorhaben nachweispflichtig, im Gegensatz zum Schallschutzausweis. Bei der Berechnung wenden wir das Verfahren nach der neuen DIN 4109:2016 an.
Innerer Schallschutz
Im Rahmen des inneren Schallschutznachweis untersuchen wir die Trennbauteile im Inneren eines Gebäudes. Hierbei werden die Anforderungen an Luftschalldämmungen von Wohnungstrennwänden sowie an Luft- und Trittschalldämmungen von Decken zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen berechnet. Je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Anforderungen. Auch die Betrachtung des Schallschutzes im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich ist möglich.
Nach erfolgreicher Planung begleiten wir Ihr Projekt auch während der Bauphase hinsichtlich der Schallschutzanforderungen durch stichprobenhafte Kontrollen während des Bauablaufs. Des Weiteren stehen Ihnen unsere Ingenieure für bau- und raumakustische Messungen nach Beendigung der Baumaßnahme mit der entsprechenden technischen Ausstattung zur Verfügung.
Äußerer Schallschutz
Durch die Erstellung des äußeren Schallschutznachweises wird der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen gegenüber dem vorhandenen bzw. zu erwartenden Außenlärm geführt. Außenlärm setzt sich aus mehreren Lärmquellen zusammen, z. B. Verkehrslärm, Gewerbelärm etc. Je nach Gebäudetyp und Höhe des maßgeblichen Außenlärmpegels gelten unterschiedliche Anforderungen für die zu berücksichtigenden Außenbauteile. Zusätzlich werden die Raumgeometrien in den Anforderungen betrachtet.
Der maßgeblichen Außenlärmpegel wird in der Regel berechnet. Stehen keine ausreichenden Daten für eine Berechnung zur Verfügung, können die Außenlärmpegel auch durch Schallmessungen bestimmt werden.